Gewerbe anmelden als Model: Kleinunternehmer, Rechnung, Steuer
Musst du als Model ein Gewerbe anmelden? Was der BFH zur Werbung sagt, welche Kleinunternehmer-Grenzen seit 2025 gelten und was auf deine Rechnung gehört.
Kurz gesagt: Wer in Deutschland regelmäßig gegen Geld modelt, ist in der Regel selbstständig und muss die Einnahmen versteuern. Für Werbe-Shootings spricht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für Einkünfte aus Gewerbebetrieb – dann ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Die Kleinunternehmerregelung gilt seit 2025 bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er erklärt die Grundbegriffe, damit du gut vorbereitet ins Gespräch mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung gehst. Er bezieht sich auf Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.
Bist du als Model Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Als Model bist du nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für Werbejobs in der Regel gewerblich tätig, nicht freiberuflich. Der BFH hat im Urteil vom 11.07.1991 (Az. IV R 102/90) entschieden, dass Einnahmen aus der Verwertung von Fotografien, die Künstler zu Werbezwecken Dritter von sich aufnehmen lassen, den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind. Die Leitsätze sind bei [Haufe](https://haufe.de/id/entscheidung/bfh-urteil-vom-11071991-iv-r-10290-HI63957.html) nachzulesen.
Eine künstlerische, also freiberufliche Tätigkeit kommt nach demselben Urteil nur in Betracht, wenn eine eigenschöpferische Leistung vorliegt. Das ist laut BFH in der Regel nicht der Fall, wenn jemand lediglich einen Produktbenutzer darstellt oder das Produkt anpreist.
Für die Praxis heißt das: Wer überwiegend Werbe-, Katalog- oder E-Commerce-Shootings macht, sollte mit einer Gewerbeanmeldung rechnen. Ob für dein Profil eine Ausnahme greift, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Wie meldest du ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an, in vielen Kommunen auch online. Die Anmeldepflicht ergibt sich aus [§ 14 Gewerbeordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html). Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest.
Danach folgen meist diese Schritte:
1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden. Dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. 2. Steuernummer vom Finanzamt erhalten – sie gehört auf jede Rechnung. 3. IHK-Mitgliedschaft: Gewerbetreibende werden in der Regel Mitglied der Industrie- und Handelskammer; bei geringem Gewinn fällt häufig kein Beitrag an. 4. Geschäftskonto ist nicht vorgeschrieben, trennt aber private und berufliche Zahlungen sauber.
Musst du Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlst du als Einzelunternehmer erst, wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag beträgt für natürliche Personen laut [§ 11 Gewerbesteuergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html) 24.500 € im Jahr.
Der Gewerbeertrag ist grob gesagt dein Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, nicht dein Umsatz. Viele Models mit wenigen Jobs im Jahr liegen unter dem Freibetrag. Liegst du darüber, wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
Was ist die Kleinunternehmerregelung, und lohnt sie sich?
Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. So beschreibt es das [Finanzamt Baden-Württemberg](https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_) zur seit 2025 geltenden Fassung von [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html).
Ältere Ratgeber nennen noch 22.000 €. Diese Grenze galt bis Ende 2024.
Kleinunternehmerregelung auf einen Blick
- Vorteil: Du weist keine Umsatzsteuer aus und gibst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.
- Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer abziehen, etwa aus Rechnungen für Fotografen oder Technik.
- Grenze überschritten: Übersteigt dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Befreiung ab diesem Umsatz.
- Pflichthinweis: Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Wichtig: Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt.
Für viele Einsteiger ist die Regelung einfacher. Arbeitest du überwiegend für Firmen und hast hohe Ausgaben, kann die Regelbesteuerung günstiger sein. Das rechnet dir eine Steuerberatung im Einzelfall aus.
Was muss auf deine Rechnung als Model?
Auf deine Rechnung gehören die Pflichtangaben nach [§ 14 Abs. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html). Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Angaben nach [§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html).
Checkliste: Pflichtangaben einer Model-Rechnung
1. Dein vollständiger Name und deine Anschrift 2. Name und Anschrift des Auftraggebers 3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 4. Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer 5. Leistung: zum Beispiel „Model-Tätigkeit Fotoproduktion am 12.11.2026, 1 Tag“ 6. Zeitpunkt der Leistung 7. Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuer – oder der Kleinunternehmer-Hinweis 8. Buy-out als eigener Posten, wenn vereinbart
Ein getrennter Posten für Nutzungsrechte macht später nachvollziehbar, wofür der Kunde bezahlt hat.
Was ändert sich mit der E-Rechnung?
Mit der E-Rechnung müssen Unternehmen Rechnungen an andere Unternehmen schrittweise in einem strukturierten elektronischen Format stellen. Laut [IHK Potsdam](https://www.ihk.de/potsdam/ihk-service-und-beratung/e-rechnungen-ab-2025-6223258) müssen alle Unternehmen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 und für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027.
Kleinunternehmer sind vom Ausstellen von E-Rechnungen ausgenommen, müssen sie aber empfangen können. Für dich heißt das in der Praxis: ein E-Mail-Postfach, über das Rechnungen ankommen, und eine Software, die die Formate lesen kann.
Welche Ausgaben kannst du absetzen?
Absetzen kannst du Ausgaben, die eindeutig beruflich veranlasst sind. Dazu zählen typischerweise Fahrtkosten zu Jobs und Castings, Portfolio-Shootings, Profil- und Druckkosten, Telefon- und Internetanteile sowie Steuerberatung.
Schwieriger ist es bei Kleidung, Kosmetik und Friseur. Diese Ausgaben gelten oft als private Lebensführung, weil du sie auch privat nutzt. Spezielles Make-up oder Kleidung, die du nachweislich nur für Shootings nutzt, kann anders bewertet werden. Bewahre alle Belege auf und frag im Zweifel nach.
> Wer ab dem ersten Job Belege sammelt, spart sich im Frühjahr den Stress.
Was gilt für Nebenjob-Models und Studierende?
Auch als Nebenjob-Model musst du deine Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben. Arbeitest du angestellt und modelst nebenbei, kann dein Arbeitsvertrag eine Meldung an den Arbeitgeber verlangen. Für Studierende können Einnahmen Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld oder die Familienversicherung der Krankenkasse haben – das prüfst du vor dem ersten größeren Auftrag.
Quellen
- Haufe: [BFH-Urteil vom 11.07.1991, IV R 102/90](https://haufe.de/id/entscheidung/bfh-urteil-vom-11071991-iv-r-10290-HI63957.html)
- Gesetze im Internet: [§ 14 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html), [§ 11 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html), [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html), [§ 14 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html), [§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)
- Finanzamt Baden-Württemberg: [Was ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung?](https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_)
- IHK Potsdam: [E-Rechnungen ab 2025](https://www.ihk.de/potsdam/ihk-service-und-beratung/e-rechnungen-ab-2025-6223258)
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Dein nächster Schritt
Wenn die Formalitäten stehen, geht es um Aufträge. Bewirb dich auf Model.de auf [Jobs](/jobs), bei denen Vergütung und Nutzungsrechte angegeben sind – so kannst du jede Rechnung sauber nach Gage und Buy-out aufteilen. Was du verlangen kannst, zeigt der Artikel [Honorare verhandeln](/magazin/model-honorare-verhandeln).