Steuern & Finanzen für Models: Der Praxis-Guide

Musst du als Model ein Gewerbe anmelden? Was der BFH zu Werbefotos sagt, welche Kleinunternehmergrenzen seit 2025 gelten und was auf jede Rechnung gehört.

Kurz gesagt: Wer als Model gegen Geld arbeitet, ist in Deutschland in der Regel selbstständig und muss die Einnahmen versteuern. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Art deiner Jobs ab – für Werbe-Shootings spricht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eher für eine gewerbliche Tätigkeit. Die Kleinunternehmerregelung gilt seit 2025 bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

*Aktualisiert im Oktober 2026: Kleinunternehmergrenze und Einordnung Gewerbe/freier Beruf überarbeitet.* Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Er gilt für Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.

Bist du als Model Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Als Model bist du nicht automatisch Freiberufler. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 11.07.1991 (Az. IV R 102/90) entschieden, dass Einnahmen aus der Verwertung von Fotografien, die Künstler zu Werbezwecken Dritter von sich aufnehmen lassen, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören. Die Leitsätze sind bei [Haufe](https://haufe.de/id/entscheidung/bfh-urteil-vom-11071991-iv-r-10290-HI63957.html) nachzulesen.

Eine freiberufliche, also künstlerische Tätigkeit kommt nach demselben Urteil nur in Betracht, wenn eine eigenschöpferische Leistung vorliegt. Das ist laut BFH in der Regel nicht der Fall, wenn jemand lediglich einen Produktbenutzer darstellt oder ein Produkt anpreist.

Für die Praxis heißt das: Wer überwiegend Werbe-, Katalog- oder E-Commerce-Shootings macht, sollte mit einer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt rechnen. Wie deine Tätigkeit im Einzelfall eingeordnet wird, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Musst du Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € im Jahr übersteigt, so [§ 11 Gewerbesteuergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html). Maßgeblich ist grob gesagt dein Gewinn, nicht dein Umsatz. Viele Models mit wenigen Jobs im Jahr liegen darunter.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt. Das regelt [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) in der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung; das [Finanzamt Baden-Württemberg](https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_) erklärt die Grenzen verständlich. Bis Ende 2024 lag die Vorjahresgrenze bei 22.000 €.

  • Vorteil: Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, weniger Bürokratie.
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug, etwa aus Rechnungen für Fotografen oder Technik.
  • Grenze überschritten: Übersteigt dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Befreiung ab diesem Umsatz.
  • Rechnungshinweis: zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Welche Ausgaben kannst du absetzen?

Absetzen kannst du Ausgaben, die eindeutig beruflich veranlasst sind. Dazu gehören typischerweise Fahrtkosten zu Jobs und Castings, Portfolio- und Sedcard-Shootings, Profil- und Druckkosten sowie Steuerberatung.

Bei Kleidung, Kosmetik, Friseur und Fitness ist Vorsicht geboten. Diese Ausgaben gelten oft als private Lebensführung, weil du sie auch privat nutzt. Spezielles Make-up oder Kleidung, die du nachweislich nur für Shootings verwendest, kann anders bewertet werden. Sammle alle Belege und frag im Zweifel nach.

Was muss auf eine Rechnung?

Auf jede Rechnung gehören die Pflichtangaben nach [§ 14 Abs. 4 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html):

1. Dein Name und deine Anschrift 2. Name und Anschrift des Auftraggebers 3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 4. Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer 5. Art und Zeitpunkt der Leistung 6. Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuer – oder der Kleinunternehmer-Hinweis

Weise Gage und Buy-out am besten als getrennte Posten aus. So bleibt nachvollziehbar, wofür der Kunde bezahlt hat.

Welche Vorsorge solltest du nicht vergessen?

Als Selbstständige oder Selbstständiger kümmerst du dich selbst um deine Absicherung. Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Prüfe außerdem eine Berufshaftpflicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und frühzeitig eine Altersvorsorge.

Lege für Steuern von Anfang an einen Teil jeder Gage zurück. Nach der ersten Steuererklärung setzt das Finanzamt häufig Vorauszahlungen fest, die du vierteljährlich zahlst.

Quellen

  • Haufe: [BFH-Urteil vom 11.07.1991, IV R 102/90](https://haufe.de/id/entscheidung/bfh-urteil-vom-11071991-iv-r-10290-HI63957.html)
  • Gesetze im Internet: [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html), [§ 14 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html), [§ 11 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html)
  • Finanzamt Baden-Württemberg: [Was ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung?](https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Was+ist+die+sogenannte+Kleinunternehmerregelung_)

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Für deine persönliche Situation wende dich an eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

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